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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Führungszeugnis / BZR/ erweitertes Führungszeugnis

Im BZR sind alle strafgerichtlichen Verurteilungen einer Person, unabhängig von der Höhe der Strafe und der Art des Deliktes erfasst. Höhe der Strafe und Art des Deliktes sind indes relevant für die Bestimmung der Tilgungsfristen der Einträge im BZR. Die Tilgungsfristen liegen zwischen 5 – 20 Jahren.

Daneben werden Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat zum Nachteil von Kindern oder Jugendlichen in dem seit 2010 existierenden sog. 'erweiterte Führungszeugnis' , § 30 a BZRG, erfasst; dies selbst dann, wenn die verurteilte Person Ersttäter war und die Strafe unter einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe unterhalb von 3 Monaten Freiheitsstrafe lag.

Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Sie insbesondere dann, wenn Sie in der Kinder – und Jugendhilfe tätig sind, oder für die Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen beruflich oder ehrenamtlich tätig sind.

Im Polizeilichen Führungszeugnis werden hingegen nicht alle Eintragungen aus dem BZR erfasst. So werden erstmalige (!) Geldstrafen mit einer Höhe von maximal 90 Tagessätzen, erstmalige Freiheitsstrafen bis zu 3 Monate Freiheitsstrafe und Jugendendstrafen bis zu 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt sind, nicht im Polizeilichen Führungszeugnis erfasst.

Dementsprechend gelten Sie, solange Ihr Führungszeugnis – trotz etwaigem Eintrag im BZR- keinen Eintrag enthält, als nicht vorbestraft.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.