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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

 „Gerichtsgutachten“ oft fehlerhaft!

Leider zeigt die Erfahrung, dass die von den Staatsanwaltschaften und Gerichten in Auftrag gegebenen Gutachten oft mangelhaft sind. So bestätigen sie oft unkritisch und ungerechtfertigt die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage durch ihrerseits suggestive Befragung.

Dem kann die Verteidigung „vorbeugen“, indem sie die aussagepsychologische Bewertung bereits in einem sehr frühen Verfahrensstadium selbst vornimmt.

Daneben haben wir die Möglichkeit, ein methodenkritisches Gutachten zu dem von Staatsanwaltschaft oder Gericht in Auftrag gegebenen Gutachtens einzuholen und dieses damit konstruktiv anzugreifen.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Sie haben Fragen zu Ihrer Situation?

Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.