• Slide 1

    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
  • Slide 2
  • Slide 3
  • Slide 4
     

    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

  • Slide 5
  • Slide 6
     

    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Mannheim stellt Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung gegen Physiotherapeuten ein

Meinem Mandanten, langjähriger Physiotherapeut und Leitung der Abteilung für Physiotherapie in einer Klinik wurde sexuelle Belästigung gem. § 184 i StGB vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nach etlichen Zeugenvernehmungen ein.

Umstrittener Ausbildungsleiter ?

Meinem Mandanten, langjähriger Physiotherapeut und Leitung der Abteilung für Physiotherapie in einer Klinik wurde sexuelle Belästigung gem. § 184 i StGB vorgeworfen.

Die Anzeigenerstatterin, nachfolgend Zeugin, absolvierte zum Zeitpunkt der hier verfahrensgegenständlichen Geschehnisse eine Ausbildung zur Physiotherapeutin an einer Privatschule für Physiotherapie. Im Rahmen dieser Ausbildung fanden verschiedene Praktika in der Klinik meines Mandanten statt.

So soll er die Zeugin immer wieder mit der Hand u.a. an der Schulter sowie am Po berührt haben.

Erklärung der Verteidigung

In unserer Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft führten wir sämtliche Argumente zur Begründung der fehlenden Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage an.

So etwa standen die Schilderungen der Belastungszeugin gegenüber der Polizei bereits in Widerspruch zu ihren Angaben gegenüber Mitschülern, die als sog. „Zeugen vom Hörensagen“ ebenfalls von der Polizei über die Angaben der Belastungszeugin ihnen gegenüber befragt wurden. Darüber hinaus waren die Angaben der Belastungszeugin in verschiedenen Vernehmungen nicht konstant, sondern von Vernehmung zu Vernehmung aggraviert. So änderten sich immer wieder die angeblichen Körperstellen, an welchen mein Mandant sie belästigt haben sollte – aus der angeblichen Berührung an der Schulter wurde eine Berührung am BH-Verschluss.

Zudem ließ sich auch plausibel begründen, dass mein Mandant die Belastungszeugin – die bereits ein Semester der Ausbildung aufgrund schlechter Leistungen wiederholen musste, fachlich kritisiert und damit offenbar erheblich in ihrem Selbstbild als angehende Physiotherapeutin verletzt hatte.

Nicht ausschließbar dienten die von der Zeugin behaupteten sexuellen Übergriffe auch als Schutzbehauptung, um einer möglichen schlechten Beurteilung durch den meinen Mandanten zu entgehen. Entsprechend war bereits die Hypothese der bewussten Falschaussage als Unterhypothese der „Nullhypothese“ für die Aussage der Zeugin nicht zurückzuweisen. Gleiches galt für die Hypothese der unbewussten Falschaussage als weitere Spezifikation der „Nullhypothese“ aufgrund nicht ausschließbarer suggestiver Einflüsse durch weitere Klinikmitarbeiter, denen sich die Belastungszeugin „anvertraut“ hatte und die ihrerseits berufliche Differenzen mit meinem Mandanten hatten und deshalb bereits mit entsprechend negativer Voreinstellung gegenüber meinem Mandanten gerne „Öl in das Feuer“ gossen.

Nach Alledem war das Verfahren einzustellen, was die Staatsanwaltschaft nach etlichen weiteren Zeugenvernehmungen auch tat.

Damit blieb meinem Mandanten die Anklageerhebung und damit verbundene diffamierende Gerichtsverhandlung glücklicherweise erspart. Ebenso berufsrechtliche Konsequenzen wie im äußersten Fall der Entzug der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

Kontaktieren Sie mich