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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Mainz stellt Ermittlungsverfahren über den Vorwurf schwerer sexueller Missbrauch von Kindern ein

Nach etlichen Monaten, in welchen mein Mandant und seine Frau die Welt nicht mehr verstehen konnten, stellte die Staatsanwaltschaft Mainz das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung ein.

Hysterie im Kindergarten: Staatsanwaltschaft Mainz stellt Ermittlungsverfahren über den Vorwurf schwerer sexueller Missbrauch von Kindern ein

Nach etlichen Monaten, in welchen mein Mandant und seine Frau die Welt nicht mehr verstehen konnten, stellte die Staatsanwaltschaft Mainz das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung ein.

Tatvorwurf schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

Angeblich habe das Kind, ein damals knapp 6 Jahre altes Mädchen, zwei Erzieherinnen ihres Kindergartens erzählt, dass es sich auf den nur mit einem Tuch bekleideten Penis ihres Vaters (meines Mandanten) habe legen bzw. setzen müssen und dass es zur Belohnung, als der Vater "fertig" gewesen sei, etwas Süßes bekommen habe und mit dem Tablet habe spielen dürfen

Das weitere Verfahren

Fatale Folgen für das kleine Mädchen: es wurde aus seiner intakten Familie herausgenommen und musste etliche Monate in einem Heim zubringen.
Darüber hinaus wurde es von einem Ermittlungsrichter vernommen. Dies ist üblich bei dem Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern. Der Vorteil: Anwalt und Mandant haben das Recht, hieran per Video teilzunehmen und ebenfalls über den Ermittlungsrichter Fragen zu stellen. Das zu befragende Kind kann den Betroffenen, hier den Vater, sowie mich als Anwältin, hierbei nicht sehen.

Im Rahmen der umfangreichen richterlichen Vernehmung bestritt das Kind jegliche sexuelle Missbrauchshandlungen des Vaters. Auch habe es im Kindergarten nie gegenüber einer Erzieherin sexuellen Missbrauch durch den Vater behauptet.
Weiter musste das Mädchen eine körperliche Untersuchung über sich ergehen lassen. Diese bestätigte ein intaktes Jungfernhäutchen.
Entsprechend war das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen – einer der wenigen Fälle, in dem der Vorwurf nicht von der Mutter des Kindes im Rahmen eines familiengerichtlichen Umgangsstreits erhoben worden war.

Was bleibt?

Objektiv bleibt leider die Erschütterung der Familie. Und die für das kleine Mädchen heute noch nicht absehbare Traumatisierung durch das Verfahren, insbesondere Trennung von den Eltern.
Und bei mir: immer wieder Kopfschütteln über die vorschnelle Unterstellung gegenüber einem Mann, er habe sich an seinem Kind sexuell vergangen.
Sicherlich, vereinzelt kommt das auch vor. Meiner Überzeugung nach indes nicht derart häufig, wie es vorschnell unterstellt wird. Leider wird m.E. nach zu wenig bis überhaupt nicht danach gefragt, was diese Unterstellung, diese existenzbedrohende Beschuldigung mit einem Mann, mit einem Vater, „macht“.
Sexueller Missbrauch von Kindern setzt eine entsprechende sexuelle Neigung, eine Pädophilie, voraus. Eine Krankheit also. Nach einer Veröffentlichung des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“ der Charité aus dem Jahr 2020 wird die Häufigkeit pädophiler bzw. hebephiler Neigungen auf bis zu 1% der männlichen Bevölkerung geschätzt.

 

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