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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Einstellung Verfahren StA Köln wegen sex. Belästigung gegen Krankenpfleger

Meinem Mandanten war sexuelle Belästigung zum Nachteil einer Kollegin vorgeworfen worden. Die Beteiligten arbeiteten für kurze Zeit zusammen in einem Krankenhaus, wo mein Mandant seinen ,,Anerkennungsmonat" als Krankenpfleger
absolvierte; in dieser Zeit nahm die Zeugin dort ebenfalls ihre Arbeit auf.

Aufdringlicher Kollege? Einstellung Verfahren StA Köln wegen sex. Belästigung gegen Krankenpfleger

Meinem Mandanten war sexuelle Belästigung zum Nachteil einer Kollegin vorgeworfen worden. Die Beteiligten arbeiteten für kurze Zeit zusammen in einem Krankenhaus, wo mein Mandant seinen ,,Anerkennungsmonat" als Krankenpfleger
absolvierte; in dieser Zeit nahm die Zeugin dort ebenfalls ihre Arbeit auf.

Konkret soll er der Zeugin sehr persönliche Fragen zu ihrem Sexualverhalten und ihrem Körper gestellt haben; etwa, ob sie Erfahrungen damit habe, gefingert oder geleckt zu werden und ob sie dies mit ihm ausprobieren wolle.
Auch habe er sie mehrfach spontan umarmt, und habe versucht, ihre Hand zu seinem Penis zu führen.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat das aufgrund der Strafanzeige der Kollegin eingeleitete Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) nach der Einreichung meiner umfangreichen Verteidigererklärung für den Mandanten eingestellt, da meinem Mandanten ein strafbares Verhalten nicht mit der für eine Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen war.

Faire rechtliche Würdigung der Staatsanwaltschaft

Dies mit der Begründung, dass die von der Zeugin geschilderten Handlungen nicht unter den Straftatbestand einer sexuellen Belästigung gem. § 184i Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) zu fassen seien.
Vielmehr erfordere der Tatbestand der sexuellen Belästigung eine Berührung in sexuell bestimmter Weise, wobei es zu einer tatsächlichen Berührung kommen muss, der bloße Versuch ist nicht strafbar. Verbale Belästigungen oder inadäquates, als aufdringlich empfundenes Verhalten stellen keine sexuelle Belästigung gem. § 184i Abs. 1 dar (können aber arbeitsrechtlich zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen).
§ 184i Abs. 1 setzt des Weiterhin bedarf es zur Erfüllung des Tatbestandes des Vorsatzes des Täters hinsichtlich der sexuellen Bestimmung der Berührungen und einer dadurch entstandenen Belästigung voraus.
Bloße Umarmungen, die nicht mit der Berührung von intimen Körperstellen verbunden sind, lassen nicht zwingend auf eine sexuelle Motivation der Handlung schließen.
Im vorliegenden Fall war meinem Mandanten dank unserer Verteidigererklärung nicht nachweisbar, dass er mit den konkreten Umarmungen auch den Busen der Anzeigenden berühren wollte oder seine Arme lediglich zufällig im Rahmen der Umarmung in der Nähe ihres Busen waren.

Nach Alledem war das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts zugunsten meines Mandanten einzustellen, da ihm die gesetzlichen Voraussetzungen der sexuellen Belästigung nicht mit einer für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachweisbar waren.

 

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