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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Ansbach stellt das Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs ein

Die Staatsanwaltschaft Ansbach führte ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellem Missbrauch von Kindern gegen meinen Mandanten. Dieses hat die Staatsanwaltschaft Ansbach eingestellt.

Kindliche Fantasien – Staatsanwaltschaft Ansbach stellt das Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs ein

Die Staatsanwaltschaft Ansbach führte ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellem Missbrauch von Kindern gegen meinen Mandanten. Dieses hat die Staatsanwaltschaft Ansbach eingestellt.

Zusammengefasst sollte mein Mandant die Zeugin – seine damals 11-jährige Tochter- in ihrem Zimmer aufgesucht haben und wiederholt im Intimbereich angefasst haben.

Der aussagepsychologische Sachverständige, der das Mädchen explorierte, kam zum Ergebnis, dass eine Erlebnisfundiertheit ihrer Angaben im Sinne eines sexuellen Missbrauchsgeschehenes nicht bejaht werden könne.

Aus diesen Gründen bestand ein für die Anklageerhebung erforderlicher, hinreichender Tatverdacht (§§ 170 Abs. 1, 203 StPO) folglich nicht. Eine Anklage wegen sexueller Belästigung hätte mangels ausreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit keine Aussicht auf Erfolg.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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