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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Stralsund stellt das Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ein

Eine Notlüge der noch kindlichen Anzeigenerstatterin bescherten meinem Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern. Dieses hat die Staatsanwaltschaft Stralsund eingestellt, nachdem das Mädchen im Rahmen seiner aussagepsychologischen Exploration zugab, dass die Beschuldigungen erlogen waren.

Notlügen mit Folgen – Staatsanwaltschaft Stralsund stellt das Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ein

Eine Notlüge der noch kindlichen Anzeigenerstatterin bescherten meinem Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern. Dieses hat die Staatsanwaltschaft Stralsund eingestellt, nachdem das Mädchen im Rahmen seiner aussagepsychologischen Exploration zugab, dass die Beschuldigungen erlogen waren.

Das vorliegende Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, nachdem die noch kindliche Anzeigenerstatterin – nachfolgend: die Zeugin – in ihrer polizeilichen Vernehmung Folgendes zu Protokoll gegeben hatte:

Die Aussage der Zeugin

Die Zeugin sagte aus, dass mein Mandant ihr etwa zwei Jahre vor Anzeigeerstattung im Gartenhaus die Hose heruntergezogen und sein Glied in sie eingeführt haben soll. Sie habe dabei ständig geäußert, dass sie dies nicht wolle. Anschließend soll mein Mandant zu der Zeugin gesagt haben, dass sie niemandem davon erzählen solle.

Aussagepsychologisches Glaubhaftigkeitsgutachten

Im vorliegenden Fall wurde seitens der Verteidigung ein aussagepsychologisches Glaubhaftigkeitsgutachten eingeholt.

Im Rahmen der therapeutischen Gespräche räumte die Zeugin gegenüber der Therapeutin ein, sich die schwerwiegenden Vorwürfe gegen meinen Mandanten nur ausgedacht zu haben, um den sexuellen Avancen ihres damaligen Freundes auszuweichen. Ihr ablehnendes Verhalten ihrem Freund gegenüber führte sie sodann auf den angeblich erlittenen Missbrauch zurück.

Die Staatsanwaltschaft Stralsund stellte das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Gegen die Anzeigenerstatterin wurde kein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet, da sie im Zeitpunkt der polizeilichen Aussage noch nicht strafmündig, d.h., das14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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