• Slide 1

    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
  • Slide 2
  • Slide 3
  • Slide 4
     

    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

  • Slide 5
  • Slide 6
     

    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Amtsgericht Frankfurt stellt das Verfahren in der Hauptverhandlung ein

In seiner Hauptverhandlung hat das Amtsgericht Frankfurt auf Anregung der Verteidigung das Verfahren gegen meinen Mandanten wegen dem Vorwurf sexueller Belästigung und Körperverletzung ohne Auflagen eingestellt.

Sexuelle Belästigung: Amtsgericht Frankfurt stellt das Verfahren in der Hauptverhandlung ein

In seiner Hauptverhandlung hat das Amtsgericht Frankfurt auf Anregung der Verteidigung das Verfahren gegen meinen Mandanten wegen dem Vorwurf sexueller Belästigung und Körperverletzung ohne Auflagen eingestellt.

Der Mandant – und später Angeklagte – und die Anzeige-Erstatterin waren im Außenbereich des "Velvet Club" in der Frankfurter Weißfrauenstraße in Kontakt gekommen.

Den Spaß meines Mandanten, ihr die Zigarette aus der Hand zu nehmen, verstand die junge Frau offenbar dahingehend, als wolle er in ihren Ausschnitt fassen, denn hierbei verhakte sich seine Hand wohl tatsächlich am Reißverschluss ihres Oberteils.

Ob in einer solchen Situation eine Strafanzeige sein muss, ist die eine Sache. Und – es fragt sich natürlich auch, wohin unsere Gesellschaft mit dem permanent verschärften Sexualstrafrecht noch driftet, wenn jede ungeschickte oder scherzhafte Bewegung schon alternativlos als Sexualstraftat ausgelegt wird.

Daneben fragt sich auch, ob eine Reaktion wie die der „Dame“ – sie schlug mehrfach auf meinen Mandanten ein – erforderlich ist. Verständlicherweise wehrte sich der Angeklagte hiergegen mit einem Tritt gegen das Knie der Zeugin.

„Schlagkräftige“ Zeugin

Auch den Tritt brachte sie zur Anzeige; ihr eigenes Verhalten, das wesentlich zu der Eskalation beigetragen hatte, muss erst im Lauf ihrer Vernehmung als Zeugin in der Gerichtsverhandlung vorsichtig aus ihr herausgefragt werden und das tatsächliche Geschehen aufgeklärt werden. Ebenso blieben etliche ihrer Angaben widersprüchlich und inkonstant zu den Vorwürfen, die sie bei der Polizei erhoben hatte.

Auch die weiteren Zeugen, die die „Interaktion“ zwischen dem Angeklagten und der Zeugin in der fraglichen Nacht beobachtet hatten, hatten sich in der Zeit zwischen dem Vorfall und der Gerichtsverhandlung bereits von der „schlagkräftigen“ Zeugin distanziert.

Glücklicherweise: keine Akteneinsicht durch die Zeugin

Gut, dass sich die Zeugin nicht um Akteneinsicht bemüht hatte – denn so konnte sie ihre Aussage in der Hauptverhandlung nicht entsprechend „vorbereiten“. In ihrem blinden Belastungswahn wäre ihr leider auch eine „erlernte“ Belastungsaussage zuzutrauen gewesen.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

Kontaktieren Sie mich